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Personen mit eingeschränkter MobilitätIhre Rechte beim Fliegen
 
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Fluggastrechte

Personen mit eingeschränkter Mobilität

Fluggastrechte bei eingeschränkter Mobilität

Nach der EU Verordnung 1107/2006 haben Personen mit eingeschränkter Mobilität an Flughäfen und an Bord von Flugzeugen das Recht auf Hilfe ohne zusätzliche Kosten. Demnach gilt ab dem 26. Juli 2007 der Gleichbehandlungsgrundsatz im Luftverkehr vorausgesetzt, der Flug startet oder endet in der EU. Fluggesellschaften können Personen mit eingeschränkter Mobilität die Beförderung nicht mehr verweigern, es sei denn es gibt Sicherheitsgründe oder technische Gründe die einen Transport unmöglich machen.

Die Hilfeleistungen müssen von den Fluggesellschaften oder Reiseveranstaltern auf allen Flughäfen der EU bereitgestellt werden.

Dazu gehören insbesondere die betroffenen Fluggäste an der Information des Flughafens abzuholen, durch den Check-In und Boarding Prozeß zu begleiten und zu betreuen. Die Fluggesellschaften müssen die Beförderung von Rollstühlen oder anerkannten Blindenhunden kostenlos anbieten. Elektrische Rollstühle müssen vorher angemeldet werden.

Personen mit eingeschränkter Mobilität muss Hilfestellung geleistet werden um die Toilette aufsuchen zu können. Weiterhin ist ein geeigneter Sitzplatz entsprechend den Bedürfnissen des Gastes bereitzustellen. Es sind sämtliche Informationen über den Flug in zugänglicher Form anzubieten.

Bei erhöhten Betreuungsbedarf kann die Fluggesellschaft verlangen, das der Gast von einer Begleitperson begleitet wird. Nach dem Flug ist für das Gepäck Unterstützung zu gewähren. Die Passagiere müssen Hilfe bei Ihrem Anschlussflug erhalten oder zum Taxi zu gelangen.

Fluggäste die den Betreuungsdienst der Fluggesellschaften in Anspruch nehmen müssen, sollten diesen gemäß der EU-Verordnung mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter anmelden. Sollten Sie als Gast Probleme haben und Ihre Rechte mißachtet werden obwohl Sie alles rechtzeitig angemeldet haben, wenden Sie sich an den Reiseveranstalter und / oder der Fluggesellschaft.

Sollte die Fluggesellschaft nicht reagieren oder sollten Sie weiterhin Probleme haben wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Startet Ihr Flug von Deutschland aus und wurden Sie aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität benachteiligt, können Sie sich auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.

Luftfahrt-Bundesamt
Fluggastrechte
Postfach 3054
38020 Braunschweig